Der Förderverein ist als gemeinnützig anerkannt und darf somit Spenden annehmen und im Rahmen des in der Satzung definierten Vereinszwecks verwenden. In aller Regel geschieht dies im Rahmen von Förderprojekten.
Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen, die den Verein mit einer Spende unterstützen möchten, können dies auf mehrere Arten tun:
- Sachzuwendung: Welche Sachzuwendungen der Schule helfen, sollte im Vorfeld mit dem Förderverein und der Schule geklärt werden. Beispiele für frühere Sachspenden: fischertechnik-Baukästen, iPads, Äpfel...
- Geldzuwendung: Geldspenden sind mit oder ohne Zweckbindung per Überweisung auf unser Vereinskonto möglich:
Förderverein Weinbrennerschule Karlsruhe e.V.
IBAN: DE92 6605 0101 0010 2351 17
BIC: KARSDE66XXX
- Mitgliedsbeitrag: Auch Mitgliedsbeiträge sind eine Zuwendung für den Verein und können auch freiwillig erhöht werden.
Der Verein ist berechtigt, eine Zuwendungsbestätigung nach §§ 10b, 34g EStG für Sachspenden, Geldspenden oder Mitgliedsbeiträge auszustellen. In diesem Fall benötigen wir den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift sowie den Tag und den Betrag der Zuwendung.